Fahrtkostenzuschuss für das Schulpraktikum2024-03-19T11:27:17+01:00

Fahrtkostenzuschuss für das Schulpraktikum!!

Es freut uns euch einen neuen Zuschuss für das Schulpraktikum präsentieren zu dürfen.

Seit dem Wintersemester 23/24 ist es möglich das WiPäd Studierende welche das Schulpraktikum im vorangegangenen Semester absolviert haben, einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss beim Sozialreferat der ÖH Uni Graz stellen dürfen. Du musst nicht zwingenden eine soziale Bedürftigkeit nachweisen.

Für die Antragstellung benötigst du folgende Dokumente:

  1. Das Ansuchen ist mittels des von der ÖH Uni Graz zur Verfügung gestellten Formulars zu stellen.
  2. Belege für den Nachweise sozialer Bedürftigkeit, diese werden vor gereiht (optional)
  3. Bitte legt das Lehrveranstaltungszeugnis der LV „Wirtschaftspädagogisches Schulpraktikum“ bei! Zu finden im UGO –> Meine Leistungen –> bei der LV auf das Drucker-Symbol!
  4. Kopie der Terminliste, die die Anwesenheit an der Praxisschule an den entsprechenden Tagen belegt –> Bitte die selbsterstellte Terminliste beilegen!
  5. Belege für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Originaltickets) und/oder
  6. bei Fahrt mit PKW: Scan des Zulassungsscheins, Kilometeranzahl (laut Pendlerrechner)
  7. aktuellen Meldezettel an dem ihr gemeldet seit

Das vollständige ausgefüllte und unterzeichnete NUR DIGITAL SIGNIERTES (A-TRUST) Formular sowie alle notwendigen Dokumente schickt ihr an: fahrtkostenzuschuss@oehunigraz.at

Solltet ihr keine Möglichkeit haben eine digitale Unterschrift via A-Trust zu erstellen, schreibt uns: wirtschaftspaedagogik@oehunigraz.at

Die Antragstellung ist ausschließlich innerhalb der Antragsfirst möglich, diese findet ihr auf der Webseite des Sozialreferats der ÖH Uni Graz!


ACHTUNG:

Es werden nur Fahrten/Fahrscheine bezuschusst, wenn die Schule außerhalb von der Zone 101 (Graz) liegt. 

Sollte der Standort im Bereich der Zumutbarkeit (laut Pendlerrechner) liegen, müssen öffentliche Verkehrsmittel verwendet werden, es werden nur eingereichte Rechnungen/Fahrscheine gefördert. Ist die Zumutbarkeit nicht gegeben, werden auch Fahrten mit dem KFZ gefördert.

Die Hin- und Rückfahrt müssen am gleichen Tag stattfinden, ansonsten wird nur die Hinfahrt rückerstattet. Rückfahrten werden nur in Kombination mit einer Hinfahrt rückerstattet.

Die maximale Fördersumme beträgt € 75,-.

Bitte beachte, dass du den Antrag erst im darauffolgenden Semester, nachdem dein Praktikum stattgefunden hat, einreichen kannst, da dieser Zuschuss immer erst ein Semester im Nachhinein gewährt wird.

Es gilt das First-Come-First-Served-Prinzip!

Richtlinie Fahrtkostenzuschuss für WiPäd und Lehramtsstudierende!

Bei Fragen zum Fahrtkostenzuschuss wendet euch direkt ans Sozialreferat der ÖH Uni Graz, oder an uns!


INFO für das ausfüllen des Formulars!

Da wir als WiPäd Studierende ein vergleichsweises längeres Praktikum an Stück haben als die Lehramtstudierende, geht beim Formular wie folgt vor.

Beim Punkt „Fahrtkosten“ im Feld „Datum“ tragt bitte nur den Wochenzeitraum ein und wie oft ihr in der jeweiligen Woche an der Schule gewesen seid. Somit ist jede Zeile für eine eigene Woche gedacht. Solltet ihr eine ÖPNV Jahreskarte besitzen, vermerkt dies bitte bei dem Punkt „Betrag in Euro“!


JETZT ANTRAG STELLEN BIS ZUM 12.05.2024
Kontakt StV WiPäd
Fahrtkostenzuschuss ÖH Uni Graz
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