FAQ2024-02-26T15:50:52+01:00

FAQ

1. Wo finde ich das Büro der StV Wirtschaftspädagogik?2024-02-26T15:42:37+01:00

ReSoWi-Zentrum Bauteil GE, Erdgeschoß Universitätsstraße 15, A-8010 Graz.

Wenn man den Eingang auf der Schubertstrassenseite verwendet, dann gleich dort bei den Kaffeemaschinen 😉

2. Warum sollte ich Teil der Studienvertretung werden?2024-02-26T15:42:57+01:00

Weil es eine sinnvolle Tätigkeit ist und du in unserem Team viel Spaß haben wirst!!

Als Mitglied der StV Wirtschaftspädagogik hast du nicht nur die Möglichkeit das Studium an der Universität Graz mitzugestalten, sondern auch anderen Studierenden zu helfen und im Team Veränderungen zu bewirken.

3. Wieviele ECTS des weiterführenden Masterstudiums WiPäd kann/darf ich als Studierende der Universität Graz vorziehen?2024-02-26T15:43:12+01:00

Prinzipiell gilt, dass man 10% des weiterführenden Studiums vorziehen darf. Das Masterstudium WiPäd hat 150 ECTS, daher dürfen 15 ECTS vorgezogen werden.

4. Welches Vorstudium benötige ich, um einen Master WiPäd beginnen zu können?2024-02-26T15:43:28+01:00

Ideal wäre der Bachelor Betriebswirtschaftslehre an der Universität Graz, jedoch können auch Absolventinnen und Absolventen anderer wirtschaftswissenschaftlicher Bachelorstudien zugelassen werden.

5. Wohin muss ich mich wenden, wenn ich ein anderes Vorstudium als den Bachelor Betriebswirtschaftslehre an der Universität Graz absolviert habe?2024-02-26T15:43:52+01:00

Für eine Zulassung zum Masterstudium Wirtschaftspädagogik muss ein Antrag gestellt werden (siehe: https://studienabteilung.uni-graz.at/de/studieren/einschreibung-zulassung/masterstudium). Die zuständige Curricula-Kommission prüft dann dein absolviertes Vorstudium (ob alle geforderten Inhalte vorhanden sind), erteilt gegebenenfalls Auflagen (das sind nachzuholende Lehrveranstaltungen) und stellt dann einen Zulassungsbescheid aus. Wenn die inhaltlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine Zulassung auch verweigert werden.

6. Wann erhalte ich eine Lehrberechtigung bzw. darf an einer Schule unterrichten?2024-02-26T15:44:20+01:00

Für den Erhalt einer Lehrberechtigung ist eine berufliche, facheinschlägige Tätigkeit (100%) im Ausmaß von 2 Jahren notwendig. Diese Praxis kann vor oder nach Abschluss des WiPäd-Masterstudiums absolviert werden. Achtung: Eine Praxis, die vor dem Masterstudium WiPäd absolviert wurde, wird nur akzeptiert, wenn davor bereits ein anderes Master- bzw. Magisterstudium (auch FH) absolviert wurde.

7. Ich habe schon einen Master bzw. Magister in Betriebswirtschaft an der Universität Graz – kann ich mir Lehrveranstaltungen daraus für das Masterstudium WiPäd anrechnen lassen?2024-02-26T15:44:44+01:00

Ja das ist möglich, z.B. die betriebswirtschaftliche Spezialisierung oder freie Wahlfächer. Die Anrechnung funktioniert über Uni Graz Online, d.h. funktioniert erst, wenn du einen Uni Graz Online-Account hast.

(Link: Anerkennung von Prüfungsleistungen SOWI Uni Graz)

8. Gibt es einen Fahrtkostenzuschuss für das Schulpraktikum?2024-02-26T15:45:06+01:00

JA, seit dem Wintersemester 2023/24 gibt es einen Fahrtkostenzuschuss für das Schulpraktikum, wenn die Schule außerhalb der Zone 101 liegt. Hier findest du alle Informationen. Die meisten Schulen sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen und für Studierende der Universität Graz gibt es das Top-Ticket um nur € 179,00 pro Semester. (Stand: Juli. 2023)

Tipp: Das Klimaticket Jugend STMK für alle vor dem 26. Geburtstag gibt es bereits für 351,- € (Stand Juli .2023) pro Jahr und ist somit im Jahresvergleich günstiger als das Top-Ticket für Studierende. Außerdem kann es je nach Gemeinde zum Klimaticket einen Zuschuss geben.

GESCHAFFT! Wir konnten in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat und dem Vorsitz der ÖH-Uni Graz erwirken, dass die WiPäd Studierenden beim Fahrtkostenzuschuss für Lehramtsstudierende berücksichtigt werden. Nähere Infos findest du hier!

9. Gibt es einen Exkursionszuschuss für die ÜFA?2024-02-26T15:41:19+01:00

Leider gibt es keinen eigenen Zuschuss für die ÜFA Exkursion, aber das Sozialreferat der ÖH UNI Graz bietet jedes Semester die Möglichkeit einen Antrag für einen Exkursionsförderung zu stellen. Dabei muss eine soziale Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Bitte achtet auf die Antragsfrist!

10. Wie lässt sich das Schulpraktikum mit meiner Berufstätigkeit vereinbaren?2024-02-26T15:39:54+01:00

Grundsätzlich empfehlen wir während des Schulpraktikums nicht beruflich tätig zu sein. Das liegt einerseits an der hohen Einsatzbereitschaft während des Schulpraktikums und andererseits an der mangelnden Flexibilität. Bist du einmal im Praktikum, hat der Stundenplan immer Vorrang und kann nicht verschoben werden! Es empfiehlt sich daher, sich von der Arbeit freistellen zu lassen.

Aufgrund der fehlenden finanziellen Absicherung empfehlen wir die Möglichkeit der Bildungskarenz in Anspruch zu nehmen.

Unter den folgenden beiden Links findest du alle Infos zur Bildungskarenz:

Bildungskarenz AMS

Bildungskarenz Arbeiterkammer

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