Für den Erhalt einer Lehrberechtigung ist eine berufliche, facheinschlägige Tätigkeit (100%) im Ausmaß von 2 Jahren notwendig. Diese Praxis kann vor oder nach Abschluss des WiPäd-Masterstudiums absolviert werden. Achtung: Eine Praxis, die vor dem Masterstudium WiPäd absolviert wurde, wird nur akzeptiert, wenn davor bereits ein anderes Master- bzw. Magisterstudium (auch FH) absolviert wurde.